Hygiene-News Januar 2020

Hygiene-News Januar 2020

1. Leitfaden zur Antibiotikaverordnung im ambulanten Sektor

In Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kürzlich einen gemeinsamen Leitfaden „Infektionsdiagnostik und orale Antibiotikatherapie bei Erwachsenen“ veröffentlicht. Dieser versteht sich als Ratgeber zur Optimierung der zielgerichteten Verordnung von Antibiotika im ambulanten Gesundheitssektor.

Der unter der Federführung der Bayerischen „Landesarbeitsgemeinschaft resistente Erreger“ (LARE) erarbeitete Leitfaden ist ein Teil des „Bayerischen Aktionsplans Antibiotikaresistenzen“ des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Er bietet zusätzliche Orientierungshilfen bei in der Arztpraxis häufig vorkommenden Infektionskrankheiten.

Die Onlineversion des Leitfadens kann im Internetportal der KVB gebührenfrei heruntergeladen werden.

Weiterführende Links:
https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=17&typ=1&nid=108261&s=antibiotika
https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:332601,AARTxNR:lgl_ges_00076,AARTxNODENR:356225,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMGP,AKATxNAME:StMGP,ALLE:x)=X

2. Hygiene-Tipp: Berufskleidung für PJ-ler und Medizinstudenten

Im aktuellen Hygienetipp der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) behandeln die Autoren rund um den bekannten Krankenhaushygieniker Prof. W. Popp die Notwendigkeit der Bereitstellung von Dienstkleidung für Medizinstudenten und PJ-ler während ihrer Tätigkeit in der Patientenversorgung.

Die Autoren beziehen sich in ihrer Einschätzung auf die relevanten gesetzlichen Vorgaben der TRBA 250 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen). Gemäß dieser ist durch den Arbeitgeber vor Tätigkeitsbeginn das grundsätzliche Infektions- bzw. Übertragungsrisiko potentiell pathogener Erreger zu erheben.

Alle Tätigkeiten mit direktem Patientenkontakt, z.B. im Rahmen körperlicher Untersuchungen, sind hinsichtlich ihres Infektionspotentials der Schutzstufe 2 gem. der Biostoffverordnung zuzuordnen. Daraus ergeben sich gemäß der Einschätzung der Autoren folgende Verbindlichkeiten:

  • Das grundsätzliche Verbot für Schmuck, Ringe, Armbanduhren, künstliche Fingernägel oder Freundschaftsbänder, um die Voraussetzung einer effektiven Händehygiene zu gewährleisten
  • Die Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch den Arbeitgeber
  • Die hygienisch einwandfreie Aufbereitung kontaminierter Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber. Dies hat zur Folge, dass z.B. eine private Jeans nach Patientenkontakt als potentiell kontaminiert anzusehen ist. Diese darf nicht im häuslichen Umfeld aufbereitet werden, sondern muss durch den Arbeitgeber im Waschverfahren mit nachgewiesener desinfizierender Wirksamkeit erfolgen. Die Haftung für etwaige aufbereitungsbedingte Schäden der Privatkleidung geht in diesem Fall auf den Arbeitgeber über.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass den Medizinstudenten/ PJ-lern Arbeits- und Berufskleidung entsprechend der örtlichen Gegebenheiten zur Verfügung zu stellen ist – am einfachsten durch Etablierung eines Poolsystems. Laut Meinung der Autoren gehören dazu auch klinische Bereiche, in denen auch die ärztlichen Mitarbeiter gemäß den Regularien der Personalhygiene keine Berufskleidung unterhalb des Arztkittels tragen, wie z.B. im Bereich der Psychosomatik.

Weiterführender Link:
https://www.krankenhaushygiene.de/informationen/hygiene-tipp/hygienetipp2020/733

3. Hygiene-Tipp: Hygienemaßnahmen bei Ultraschallpunktionen

Im aktuellen Hygienetipp des Berufsverbands Deutscher Chirurgen (BDC) gibt der Hygieniker Prof. Dr. Zastrow einen Einblick in die Infektionsrisiken, die mit ultra-schallgesteuerten Punktionen einhergehen und erläutert die erforderlichen Präventionsmaßnahmen.

Bei jeder ultraschallgesteuerten Punktion sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Vorab: Ablegen des Arztkittels und Anlegen einer flüssigkeitsdichten Schürze.
  • Bei der Untersuchung von Wunden ist zudem das Anlegen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich.
  • Vor und nach jeder Ultraschalluntersuchung ist eine hygienische Händedesinfektion erforderlich.
  • Die Entnahme des Kontaktgels muss berührungsfrei aus einer Spenderflasche oder aus einem Kanister mit Pumpe entnommen werden und die Öffnung darf keinen Kontakt zur Haut des Patienten haben.
  • Nach erfolgter Untersuchung ist das Kontaktgel mit einem Einmaltuch zu ent-fernen. Im Anschluss ist eine Wischdesinfektion des Schallkopfes und des Ka-bels mit einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch (Eignung für Ultraschallköpfe beachten!) erforderlich. Nach Ablauf der Einwirkzeit ist der Ultraschallkopf mit ausreichend Wasser von Trinkwasserqualität abzuspülen.
  • Das Ultraschallgerät, insbesondere alle Handkontaktflächen, ist mindestens täglich, bei sichtbarer Kontamination sofort, einer Wischdesinfektion zu un-terziehen.
  • Die Hautdesinfektion bei ultraschallgesteuerten Punktionen muss bereits vor Applikation des sterilen Kontaktgels erfolgen.
  • Bei Indikationsstellung zur Punktion erst nach erfolgter Ultraschalldiagnostik sind die Reste des Kontaktgels vor der Hautantiseptik vollständig zu entfernen, da wässriges Ultraschallgel die Wirkung des alkoholischen Hautantiseptikums beeinträchtigt.
  • Bei Untersuchungen des Körperinneren sind in jedem Fall die zusätzlichen Aufbereitungsanforderungen der jeweiligen Hersteller zu beachten.

Weiterführender Link:
https://www.bdc.de/hygiene-tipp-ultraschall-wenn-es-mal-wieder-schnell-gehen-muss/?parent_cat=

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können!
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.

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