HygSo-Hygienenews Mai 2026

HygSo-Hygienenews Mai 2026

1. Neufassung der KRINKO-Kategorien

Die KRINKO am RKI hat die Kategorien in seinen Empfehlungen überarbeitet, da zunehmend Fragestellungen auftauchen, für die es keine wissenschaftliche Evidenz gibt. So soll Verunsicherungen zur Einordnung der Empfehlungen vorgebeugt werden.

Die KRINKO hat ihre seit 2010 geltenden Empfehlungskategorien überarbeitet. Die Einteilung der Kategorien IA, IB und II erfolgt weiterhin auf Grundlage der wissenschaftlichen Evidenz. Gleichzeitig gelten die Empfehlungen nicht mehr ausschließlich für Krankenhäuser, sondern für den gesamten Zuständigkeitsbereich der KRINKO; besondere Anwendungsbereiche werden entsprechend kenntlich gemacht. Die Kategorisierung soll künftig vor allem die Evidenzbasis der jeweiligen Empfehlung verdeutlichen.

Die Kategorien IA und IB wurden beibehalten, aber sprachlich präzisiert. Die Kategorie II wurde erweitert: Empfehlungen können nun auch auf einem Mehrheitsvotum der KRINKO beruhen, wenn wissenschaftliche Nachweise im konkreten Anwendungsbereich fehlen, die Wirksamkeit jedoch z.B. aus vergleichbaren Situationen ableitbar ist oder die Maßnahme einem etablierten Vorgehen in der Praxis entspricht.

Die bisherigen Einstufungen „ohne Kategorie“ und „bewährte klinische Praxis“ entfallen. Ebenso werden die Kategorie III und IV gestrichen. Offene Fragestellungen und kontroverse Positionen werden künftig in einem gesonderten Abschnitt dargestellt und ausdrücklich nicht als KRINKO-Empfehlungen gekennzeichnet. Relevante gesetzliche Vorgaben und Verordnungen werden künftig separat aufgeführt.

Weiterführender Link:
Epidemiologisches-Bulletin/2026/22_26.pdf

2. Aktion Saubere Hände: Ein Rhythmus, der Leben rettet

Der Aktionstag 2026 der Aktion Saubere Hände stand in diesem Jahr unter dem Motto: „Händehygiene: Ein Rhythmus, der Leben rettet.

Das neue Motto stellt die Bedeutung der Händehygiene auf kreative und generationsübergreifende Weise in den Vordergrund. Musik als verbindendes Element soll Aufmerksamkeit erzeugen, den Austausch fördern und Hygienewissen auf spielerische Art vermitteln. Die bereitgestellten Materialien unterstützen Einrichtungen dabei, einen Aktionstag zu gestalten, der informiert, motiviert und nachhaltig in Erinnerung bleibt.

Für die Umsetzung steht ein umfangreiches Materialpaket bereit. Dazu gehören 18 thematische Plakate, die von bekannten Songtiteln verschiedener Musikrichtungen und Jahrzehnte inspiriert sind und das Motto sichtbar in den Arbeitsalltag integrieren. Ergänzend gibt es StickerSets für Mitmachaktionen, Informationsstände oder als kleine Erinnerung im Alltag.

Außerdem wird ein umfassendes Escape-Room-Konzept angeboten. Dieses interaktive Lernformat vermittelt Hygienewissen spielerisch, stärkt die Teamarbeit und macht den Aktionstag zu einem besonderen Erlebnis. Enthalten sind eine detaillierte Anleitung sowie alle benötigten Materialien und Durchführungshinweise.

Weiterführender Link:
https://www.aktion-sauberehaende.de/krankenhauser/fortbildungs-und-aktionsmaterialien/haendehygiene-ein-rhythmus-der-leben-rettet

3. Hygiene-Tipp: Filter für Umluftkühlgeräte in Patientenzimmern

Müssen in Patientenzimmern, Warteräumen und unreinen Arbeitsräumen eingesetzte Umluftkühlgeräte mit Filtern gemäß DIN 1946-4 ausgestattet sein?

Ja, weil mit einem Filter die mikrobielle Kontamination der Luft stark minimiert werden kann. Das führt ebenso dazu, dass allergische Reaktionen auf Schimmelpilze bei Patienten in Patientenzimmern und Warteräumen, sowie Beschäftigte in unreinen Arbeitsräumen ausgeschlossen werden können. Für Geräte, die nach 2018 installiert worden sind, gilt der Einsatz von F7-Filtern für die Ansaugung und F9-Filtern für die abgegebene Luft. Dies entspricht der DIN 1946-4 und muss entsprechend geprüft werden.

Die Wartungsintervalle der Hersteller sind zu beachten und zusätzlich sollte eine mikrobiologische Untersuchung nach VDI 6022 regelmäßig stattfinden. Ein Krankenhaushygieniker (KHH) kann den Umfang der Untersuchungen festlegen. Für vor 2018 installierte Geräte sollte der KHH in Absprache mit dem Gesundheitsamt dem Umgang festlegen.

Weiterführender Link:
https://www.bdc.de/hygiene-tipp-muessen-umluftkuehlgeraete-in-patientenzimmern-mit-filtern-ausgestattet-sein/?parent_cat=252

4. Borna-Virus: Todesfall im Landkreis Unterallgäu

An einer nachgewiesenen Infektion mit dem Borna-Virus im Raum Bad Wörishofen im Landkreis Unterallgäu ist ein Mensch an den Folgen der Infektion gestorben.

Infektionen mit dem von der Feldspitzmaus übertragenen Virus sind sehr selten, verlaufen jedoch meist schwer und häufig lebensbedrohlich. Das zuständige Gesundheitsamt untersucht derzeit mögliche Infektionswege und arbeitet dabei mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zusammen. Bislang ist unklar, wann und auf welchem Weg die betroffene Person infiziert wurde.

Bundesweit werden pro Jahr weniger als zehn Fälle gemeldet, die meisten davon in Bayern. Das Borna Disease Virus 1 (BoDV-1) kommt natürlicherweise bei Feldspitzmäusen vor. Fachleute gehen davon aus, dass eine Übertragung vor allem durch Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere erfolgt. Die Tiere scheiden das Virus über Kot, Urin, Speichel und Haut aus, ohne selbst Symptome zu entwickeln.

Experten empfehlen daher, lebende oder tote Spitzmäuse nicht mit bloßen Händen zu berühren. Beim Umgang mit Kadavern, Ausscheidungen oder bei staubaufwirbelnden Tätigkeiten in Bereichen mit möglichem Spitzmausvorkommen – etwa beim Reinigen von Schuppen – sollten Schutzhandschuhe, Schutzbrille und eine Feinstaubmaske getragen werden. Anschließend sollten Kleidung und Hände gereinigt beziehungsweise geduscht sowie kontaminierte Flächen desinfiziert werden. Tierkadaver sollten in verschlossenen Plastiktüten über den Hausmüll entsorgt werden.

Bereits im März wurde ein Borna-Fall im Landkreis Erding bekannt. Im Herbst 2025 verstarb zudem ein 57-jähriger Mensch im Landkreis Tirschenreuth. Wenige Monate zuvor waren bereits zwei Personen im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm an den Folgen des Borna-Virus gestorben. Eine Erklärung für diese regionale Häufung gab es bislang nicht.

Zur Behandlung stehen antivirale und immunsuppressive Therapieansätze zur Verfügung. Nach Einschätzung von Fachleuten ist vor allem die überschießende Immunreaktion für die schweren und häufig tödlichen Krankheitsverläufe verantwortlich. Der Erreger ist bei Tieren schon lange bekannt, erst seit 2018 gilt jedoch als gesichert, dass BoDV-1 auch Menschen infizieren und schwere, meist tödlich verlaufende Gehirnentzündungen verursachen kann. Seit 2020 ist die Erkrankung meldepflichtig.

Weiterführender Link:
https://www.aerzteblatt.de/search/result/11fa75d7-7c31-4b73-8dca-436ca5b243b3

5. Freistellung von Hygienebeauftragten wirksam einsetzen

Die Analyse zur Freistellung Hygienebeauftragter in Kieler Krankenhäusern verdeutlicht, dass Einrichtungen unterschiedlich mit dieser wichtigen Aufgabe umgehen. Grundlage für die Umsetzung von Hygienemaßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz, das medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Maßnahmen zur Infektionsprävention nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft sicherzustellen. Als Maßstab gelten dabei die Empfehlungen der KRINKO.

Nach der KRINKO-Empfehlung von 2023 „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“, übernehmen hygienebeauftragte Ärzte und Pflegekräfte eine wichtige Multiplikatorenfunktion und sind zentral für das Hygienemanagement. Hygienebeauftragte fungieren vor allem als Bindeglied zwischen Behandlungs- und Hygieneteam, beraten bei Hygienefragen und unterstützen bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen, Schulungen sowie der Infektions-Surveillance.

Für die wirksame Arbeit von Hygienebeauftragten ist es erforderlich, dass sie ihre Aufgaben kennen und diese im Alltag tatsächlich wahrnehmen können. Dafür müssen ihnen ausreichend Freistellungszeiten zur Verfügung stehen, damit sie das Hygienefachpersonal unterstützen können. Die KRINKO-Empfehlung sieht deshalb vor, dass Umfang und Regelung der Freistellung schriftlich festgelegt werden, um eine sorgfältige Aufgabenerfüllung zu ermöglichen und Konflikte mit klinischen Tätigkeiten zu vermeiden. Ohne klare Freistellung können die Aufgaben der Hygienebeauftragten in der Praxis kaum umgesetzt werden.

Eine Analyse in Kieler Krankenhäusern zeigte große Unterschiede bei den Freistellungszeiten von Hygienebeauftragten. Diese reichten von keiner festen Freistellung bzw. nur anlassbezogener Tätigkeit bis zu 32 Stunden monatlich. Besonders bei Pflegekräften war die Freistellung deutlich geringer und uneinheitlicher als bei Ärzten, obwohl ihre Aufgaben laut KRINKO auch Schulungen und regelmäßige Prozessbeobachtungen umfassen. Insgesamt bestand vor allem in der Pflege ein erheblicher Verbesserungsbedarf, da die Freistellung weder einheitlich geregelt war noch mit dem Infektionsrisiko der Bereiche korrelierte.

Durch die Thematisierung im Rahmen der Überwachung konnte die Festlegung von Freistellungszeiten angestoßen werden. Ob diese in der Praxis konsequent umgesetzt werden, bleibt jedoch weiter zu prüfen, was die Bedeutung der Gesundheitsämter für die strukturelle Umsetzung von Hygienestandards unterstreicht.

Hygienebeauftragte sind für ein funktionierendes Hygienemanagement unverzichtbar und können ihre Aufgaben nur dann wirksam erfüllen, wenn sie ausreichend freigestellt werden. Diese Freistellung muss sowohl für Ärzte als auch für Pflegekräfte gelten und regelmäßig erfolgen, da ihre Tätigkeiten – etwa bei Maßnahmenfestlegungen, Prozessbeobachtungen oder der Infektionserfassung – kontinuierlich anfallen. Eine reine anlassbezogene Freistellung reicht dafür nicht aus.

Die Gesundheitsämter tragen im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung dazu bei, die strukturellen Voraussetzungen zu prüfen und einzufordern. Nur wenn diese Rahmenbedingungen gegeben sind, können Hygienebeauftragte ihre Funktion tatsächlich erfüllen; andernfalls bleibt ihre Benennung weitgehend ohne praktische Wirkung.

Weiterführender Link:
https://management-krankenhaus.de/de/top-themen/hygienebeauftragte-wirksam-einsetzen-warum-freistellung-kein-luxus-ist

6. Hantavirus: Krankheitsausbruch im internationalen Reiseverkehr

Das Ärzteblatt informiert über den Ausbruch des Hantavirus auf einem Kreuzfahrtschiff und beantwortet zentrale Fragen zur Übertragung, Krankheitsverlauf, möglichen Infektionswegen und Eindämmungsmaßnahmen.

Zudem werden Unterschiede zu anderen Hantaviren sowie eine mögliche Mensch-zu-Mensch-Übertragung und das Pandemiepotenzial eingeordnet. Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Seite ebenfalls weitergehende Informationen zu dem Ausbruch von Hantaviren auf dem Kreuzfahrtschiff zur Verfügung gestellt.

Weiterführender Link:
https://www.aerzteblatt.de/search/result/9d57bb69-efea-4482-a5e3-5365e2be432c
https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/H/Hantavirus/hantavirus-node.html

7. In eigener Sache: unsere Hygieneschulungen und -seminare

Möchten Sie Ihr hygienebeauftragtes Personal ausbilden? Wir bieten verschiedene Schulungen für die Aus- oder Weiterbildung von Hygienemultiplikatoren in unterschiedlichen Positionen im Online-Format an.

Die nächsten Termine der kommenden Kurse:

  • Ausbildung zum Hygienebeauftragten für stationäre und ambulante Pflege [80 UE / DGKH-konform] (Link); insgesamt 80 Unterrichtseinheiten (UE), davon 60 in Videopräsenz; nächster buchbarer Kurs startet am 19.10.2026
  • Refresher für Hygienebeauftragte in der ambulanten Pflege [8 UE] (Link); ein Tag; nächster buchbarer Kurs am 14.07.2026
  • Refresher für Hygienebeauftragte in der stationären Pflege [16 UE] (Link); zwei Tage; nächster buchbarer Kurs am 04.08.2026
  • Ausbildung zur/m Hygienebeauftragten für psychiatrische Einrichtungen (Link); 24 Unterrichtseinheiten über vier Tage; nächster Kurs am 09.11.2026
  • Refresher für Fachkräfte für Hygienesicherung nach DIN 13063 (Link) ; ein Tag; nächster Kurs am 14.07.2026
  • Ausbildung zum/r Hygienebeauftragten MFA in der Augenheilkunde (Link); 24 UE über vier Tage; nächster Kurs am 08.-09. & 15.-16.07.2026

Hier finden Sie unser gesamtes Seminarangebot: hygso.de/hygieneschulungen

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können!
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.

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